Herzlich Willkommen auf den Internet-Seiten meiner Notarkanzlei im Herzen von Saarbrücken
Ich habe am 17. März 2018 das Amt des bisherigen Notars Justizrat Dr. Eberhard Klein in Saarbrücken als Notarin übernommen. Diese Notarstelle kann auf eine lange Geschichte zurückblicken. Seit 1945 wurde sie nacheinander von den Notaren Stein, Koßmann und Justizrat Dr. Klein geführt. Deren sämtliche Urkunden werden von mir verwahrt. Das Notariat befindet sich im Saarland im Herzen von Saarbrücken in der
Richard-Wagner-Straße 52 (Nähe Haus der Zukunft).
Ihre Notarin in Saarbrücken!
Notarin Dr. Fleur Groß-Denkinger, LL.M.Eur.
Auf den folgenden Seiten möchte ich Ihnen das Notariat, meine Mitarbeiter und mich vorstellen.
Außerdem möchte ich Ihnen einen kurzen Überblick geben, für welche Tätigkeitsgebiete der Notar zuständig ist. Sie werden sehen: In einigen wichtigen Bereichen Ihres Lebens ist der Notar Ihr kompetenter Ansprechpartner und Berater in rechtlichen Belangen.
Was ist eigentlich ein Notar?
Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes. Und wie das Gericht und der Rechtsanwalt Teil der Rechtspflege. Während jedoch der Richter Fälle entscheidet, in denen die Beteiligten nicht mehr zueinander finden konnten, und der Rechtsanwalt die Interessen einzig seines eigenen Mandanten vertreten muss, hilft der Notar allen Beteiligten bei der einvernehmlichen Gestaltung ihrer Rechtsbeziehungen. Und zwar absolut unparteilich und unabhängig. Und streng vertraulich.
Als Amtsträger ist der Notar insbesondere für Beurkundungen und Beglaubigungen zuständig. Notarielle Urkunden haben eine besondere Beweiskraft. Und durch die Beurkundung wird sichergestellt, dass die getroffenen Regelungen ausgewogen sind und keiner der Beteiligten benachteiligt wird.
À propos Beurkundung. Sie kennen das: Der Notar liest eine scheinbar endlos lange Urkunde in einer Ihnen unverständlichen Sprache vor. Und Sie stellen sich die Frage: Muss das denn sein? Nun: Der Notar ist eben auch ein Dolmetscher. Er hat zunächst Ihren bei der Besprechung geäußerten Willen in die juristische Fachsprache übersetzt, damit eindeutig und rechtlich abgesichert feststeht, was Sie festlegen möchten. Bei der Beurkundung übersetzt der Notar diese juristischen Floskeln wieder „ins Deutsche“ zurück, damit Sie überprüfen können, ob Ihr Wille richtig wiedergegeben worden ist. Und die abschließende Unterschrift des Notars unter der Urkunde ist dann eine Art Gütesiegel, das die Bedeutung der Urkunde bezeugt.
Das Berufsbild des Notars hat die Bundesnotarkammer hier ausführlich beschrieben.
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Der 1. August 2022 macht Neues möglich: Mit den neuen notariellen Online-Verfahren können im Gesellschaftsrecht Video-Beurkundungen und -beglaubigungen durchgeführt werden. Die bewährte notarielle Beratung bleibt erhalten. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
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